Ein Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet und keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die HV besuchen. Sofern die Eintrittskarte ausgestellt wurde und lediglich auf dem Postweg nicht (rechtzeitig) zum Empfänger gelangte, ist der Aktionär im Melderegister enthalten. Am Info-Counter im Einlassbereich können wir dies überprüfen und ggf. eine Ersatzeintrittskarte ausstellen.