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Abkürzung für die Geldautomaten, an denen Inhaber einer Bankkundenkarte oder Kreditkarte in Verbindung mit ihrer jeweils dazugehörigen persönlichen Geheimzahl (PIN) Bargeld in Form von Banknoten abheben können.
Kennzahl aus der Optionspreistheorie, die die Veränderung des Options-Delta bei einer Veränderung des Kassakurses des Basiswertes anzeigt. Mathematisch bedeutet das die zweite Ableitung der Black-Scholes-Formel nach dem Kurs des Basiswertes.

Gap

Sprungstelle im Verlauf eines Aktienkurses, die durch eine Neubewertung der Aktie entsteht.
Vertrag, durch den sich ein Dritter (Garant) verpflichtet, für einen bestimmten Erfolg einzustehen und insbesondere den Schaden zu übernehmen, der sich aus einem bestimmten unternehmerischen Handeln ergeben kann. Die Garantie gehört zu den bürgschaftsähnlichen Kreditsicherheiten. Da die Garantie im Gegensatz zur Bürgschaft abstrakt ist, d.h. nicht an eine Hauptschuld gebunden ist, bietet sie dem Kreditgeber einen weitergehenden Sicherheitswert als die Bürgschaft.
Diese Fonds garantieren eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals bzw. zumindest eines bestimmten Prozentsatzes am Ende ihrer Laufzeit, um das Investitionsrisiko des Anlegers zu minimieren.
Maß für die prozentuale Veränderung des Optionsscheinkurses bei einer prozentualen Veränderung des zugrunde liegenden Basiswerts. Produkt aus Hebel und Delta des Optionsscheins. Auch als Elastizität oder mit dem griechischen Buchstaben Eta bezeichnet.
Kontokorrentkonto bei einem Kreditinstitut, auf das vom Arbeitgeber regelmäßig das Gehalt oder der Lohn überwiesen wird. Auch Girokonto, laufendes oder persönliches Konto genannt.
Die Persönliche Geheimzahl, auch PIN (Personal Identification Number), wird Inhabern einer Bankkundenkarte oder Kreditkarte angeboten, um im In- und Ausland den jeweiligen Geldautomaten-Service nutzen zu können. Zudem kann mit der Bankkundenkarte sowie der Persönlichen Geheimzahl zum Teil im Handel an Electronic Cash bargeldlos bezahlt werden. Für jede Karte gibt es eine eigene Geheimzahl, die nur der Karteninhaber erhält und die er zur Vermeidung von Missbrauch niemand anderem zugänglich machen darf (z.B. nicht mit der Karte aufbewahren, nicht als solche notieren, niemandem nennen, bei Eingabe nicht beobachten lassen).
Geld ist das allgemein anerkannte Zahlungsmittel, mit dem man alle auf dem Markt angebotenen Güter und Dienstleistungen erwerben kann. Der Staat erklärt das nationale Geld zum gesetzlichen Zahlungsmittel (Währung): Jedermann ist verpflichtet, es zur Bezahlung von Leistungen anzunehmen. Als Recheneinheit oder Wertmaßstab ermöglicht Geld den Vergleich von Gütern über den Preis, der in Geldeinheiten ausgedrückt wird. Von Geld kann man also nur dann sprechen, wenn es folgende Funktionen erfüllt: (1) Recheneinheit, Wertmaßstab und Wertaufbewahrungsmittel sowie (2) Tauschmittel und gesetzliches Zahlungsmittel.
Differenz zwischen dem besten verbindlichen Kauf- und dem besten verbindlichen Verkaufskurs für ein Wertpapier zu einem bestimmten Zeitpunkt. Damit beschreibt die Geld-Brief-Spanne, wie weit Kauf- und Verkaufsangebote voneinander abweichen. Je niedriger die Spanne, desto einheitlicher die Einschätzung der Marktteilnehmer hinsichtlich des Wertes einer Aktie. Bei engen Spannen ist die Marktliquidität hoch und die Transaktionskosten sind niedrig.
Telefonischer oder elektronischer Tages- und Termingeldhandel zwischen institutionellen Anlegern (Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften, große Unternehmen, aber auch staatliche Institutionen).
Darunter versteht man im Wertpapierhandel allgemein den Börsenkurs, zu dem ein Marktteilnehmer ein Wertpapier zum Kauf nachfragt. Der Kurszusatz G = Geld (Nachfrage) wird verwendet, wenn kein Umsatz zustande gekommen ist. Dieses Papier wurde nachgefragt, aber es fand sich zum genannten Kurs kein Verkäufer. Gegensatz: Briefkurs.
Im Gegensatz zum Kapitalmarkt ist der Geldmarkt ein Markt für kurzfristige Geldaufnahmen und Geldanlagen. Es werden Zentralbankguthaben von Kreditinstituten aufgenommen und ausgeliehen, sowie Geldmarktpapiere von Zentralbanken an Kreditinstitute verkauft und zurückgekauft. Der Geldmarkt erleichtert Kreditinstituten das Management ihrer Liquiditätsposition und ermöglicht der Europäischen Zentralbank, ihre geldpolitischen Ziele zu steuern.
Investmentfonds, die ausschließlich oder überwiegend in Geldmarkttitel und liquiden Papieren mit sehr kurzen Laufzeiten investieren. Zu den Geldmarktinstrumenten zählen neben Termingeldern, Schuldscheindarlehen und Anleihen mit kurzer Restlaufzeit auch Commercial Papers und Einlagen bei Banken (Certificates of Deposit). Der Vorteil gegenüber Termingeldern oder Spareinlagen besteht darin, dass man nicht an bestimmte Fristen von 30, 60 oder 90 Tagen gebunden ist, sondern jederzeit über das Geld verfügen kann.
Die Bezeichnung "Geldmenge" wird zum Teil für Geldvolumen (Bargeldumlauf), zum Teil auch im Sinn von Zentralbankgeldmenge angewandt. Die Europäische Zentralbank (EZB) unterscheidet drei Geldmengenarten: M1 besteht aus dem gesamten Bargeldumlauf (ohne die Kassenbestände der Kreditinstitute) sowie den Sichteinlagen inländischer Nichtbanken. Die weiter gefasste Geldmenge M2 setzt sich zusammen aus M1 und den Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu 2 Jahren sowie den Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis zu 3 Monaten. M3 umfasst die Geldmenge M2 unter Einbeziehung der Anteile an Geldmarktfonds, Repo-Verbindlichkeiten, Geldmarktpapieren sowie Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren. Ähnlich wie früher die Deutsche Bundesbank orientiert sich die Europäische Zentralbank bei ihren geldpolitischen Entscheidungen an der Geldmenge M3.
Die EZB verfügt über einige geldpolitische Instrumente, die ihr zur Erreichung ihres vorrangigen Zieles der Preisniveaustabilität zur Verfügung stehen. Hier sind vor allem die Offenmarktgeschäfte und die ständigen Fazilitäten zu nennen.
"Geldwäsche" ist im Allgemeinen die Einschleusung von illegal erlangten Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, ihre wahre Herkunft zu verschleiern. Es handelt sich hierbei um eine Straftat nach § 261 StGB. Nach dem Geldwäschegesetz sind die Banken und ihre Mitarbeiter verpflichtet, bei Eingehung einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung den Kunden zu identifizieren, nach einem möglichen Dritten als wirtschaftlichen Berechtigten, z.B. einem Treugeber zu fragen, und bei verdächtigen Geschäftsvorfällen den Handelnden zu identifizieren, bei Verdacht auf Geldwäsche die Strafverfolgungsbehörden zu informieren und innerbetrieblich Maßnahmen zu treffen, um Geldwäsche zu verhindern. Die ermittelten Angaben sind aufzuzeichnen und aufzubewahren. Die so erhobenen Daten dürfen grundsätzlich nur zur Verfolgung von Geldwäsche verwertet werden. Bei Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erhalten die Finanzbehörden Informationen, soweit dies für das Besteuerungsverfahren oder wegen Steuerdelikten relevant sein kann.
Als Geldwertstabilität bezeichnet man eine möglichst gleich bleibende Kaufkraft des Geldes, also eine um externe Einflüsse bereinigte Preisniveaustabilität.
Konto, das auf mehrere Personen oder auf Personenvereinigungen lautet. Man unterscheidet zwischen dem Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder-Konto), bei dem jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist, und dem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung (Und-Konto), über das die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können.
Aktienmarkt-Segment der Deutschen Börse für Unternehmen, die die vom deutschen Gesetzgeber vorgeschriebenen Transparenzstandards erfüllen. Die Zulassung zum General Standard bedarf keiner Mitwirkung der Emittenten und erfolgt automatisch mit einem Listing im Amtlichen Markt oder Geregelten Markt. Der General Standard kann als Einstiegssegment für kleinere Unternehmen an der Börse betrachtet werden. Für die Aufnahme in den Prime Standard, das Marktsegment für international orientierte Aktiengesellschaften der Deutschen Börse, und somit in einen Auswahlindex wie den DAX® müssen Unternehmen dagegen strengere Transparenz-Auflagen erfüllen.
Börsenmitglied, welches zum Clearing der eigenen Geschäfte, Geschäfte seiner Kunden sowie der Geschäfte von Börsenteilnehmern ohne Clearing-Lizenz berechtigt ist.
Kreditinstitute nach § 1 KWG. Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederanzahl, die den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördern wollen. Neben den Genossenschaftsbanken gehören noch die Sparkassen und die Kreditbanken zu den sogenannten Universalbanken im deutschen Bankensektor.
Gewinnbeteiligungspapiere, die Vermögensrechte garantieren, aber keine Stimmrechte verschaffen. Für Genussscheine gibt es keine vom Gesetzgeber oder von den Börsen festgelegten Standards. Jedes Detail kann vom Emittenten individuell seinen persönlichen Finanzierungsbedürfnissen angepasst werden. Das Recht wird mit einer Urkunde, dem Genussschein, verbrieft. Genussscheine sind auch verkäuflich, gelten aber nicht als Aktien. In der Börsensprache heißen die Genussscheine auch "Genüsse".
1987 durch das Börsenzulassungsgesetz geschaffenes Marktsegment an der Börse zum Handel von Aktien und Renten. Geregelter Markt und Amtlicher Handel bilden zusammen den gesetzlich geregelten Teil des Börsengeschehens. Die Zulassungsbestimmungen sind im Vergleich zum Amtlichen Markt erleichtert. Die Preisfeststellung erfolgt durch freie Makler. Gegenüber der Amtlichen Kursnotierung ergeben sich für den Anleger keine weiteren wesentlichen Unterschiede.
Fähigkeit, durch wirksame Willenserklärungen Rechtsgeschäfte ausüben zu können. Man unterscheidet zwischen der vollen Geschäftsfähigkeit, der beschränkten Geschäftsfähigkeit, bei der Willenserklärungen schwebend unwirksam sind, und der Geschäftsunfähigkeit, bei der Willenserklärungen nichtig sind. Natürliche Personen sind grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig.
Bezeichnung für die unbeschränkte Haftung von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der von ihnen getragenen Kreditinstitute, insbesondere der Sparkassen und Landesbanken. Neben der Gewährträgerhaftung existierte die Anstaltslast. Diese schrieb vor, dass die öffentliche Hand ihre Unternehmen für die Dauer deren Bestehens mit den für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen finanziellen Mittel ausstatten. Am 17. Juli 2001 verständigten sich die EU-Kommission und die Bundesrepublik Deutschland darauf, die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast nach einer mehrjährigen Übergangsfrist zu beenden. Forderungen vor Beginn der Übergangsphase am 18. Juli 2001 unterliegen vollständig der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis max. 31. Dezember 2015, die während der Übergangsphase (18.7.2001 bis 18.7.2005) eingegangen wurden, unterliegen ebenfalls der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten, die nach der Übergangsphase oder in der Übergangsphase mit einer Laufzeit über den 31. Dezember 2015 hinaus eingegangen werden, unterliegen nicht mehr der Gewährträgerhaftung. Seit dem 18. Juli 2005 ist die Anstaltslast entfallen.
Siehe Ergebnis je Aktie.
Börsentechnischer Begriff, wenn bei steigendem Kurs Wertpapiere verkauft werden, die zu niedrigeren Kursen eingekauft wurden. Marktteilnehmer realisieren (dadurch) Kursgewinne, ehe die Kurse möglicherweise wieder fallen.
Siehe Kontokorrentkonto.
Gemeinsame Verwahrung von Wertpapieren verschiedener Kunden bei einer Wertpapiersammelbank. Die Verwahrung erfolgt für jede Wertpapierart getrennt. Jeder Depotkunde erwirbt einen seinem Eigentum entsprechenden Miteigentumsanteil am Wertpapiersammelbestand. Eine gesonderte Aufbewahrung der Wertpapiere kann vom Hinterleger gemäß § 2 Satz 1 Depotgesetz (DepotG) verlangt werden.
Ausgleich einer bestehenden Marktposition durch An- oder Verkauf der gegensätzlichen Position. Praktisches Beispiel: Ein Investor hat 100 Aktien leer verkauft. Das heißt, er hat sich die Stücke geliehen und dann weiterveräußert. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem er dem die 100 Aktien wieder kauft (um sie dem Verleiher wieder zurück zu geben), besteht für ihn das Risiko, dass der Kurs der Papiere steigt und er für diese mehr bezahlen muss als er durch die Veräußerung erzielt hatte. In dem Moment, in dem er die 100 Aktien erwirbt, besteht für ihn kein weiteres Risiko mehr, man sagt, er hat seine offene Position glatt gestellt.
Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer gegen einen anderen, den Schuldner, einen Anspruch hat. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird auch als Schuldverhältnis bezeichnet.
Tiefgreifender Strukturwandel auch im Bankgeschäft. Sichtbarer Ausdruck dieses Strukturwandels ist die zunehmende Verwendung vielfältiger innovativer Finanzinstrumente sowie eine fortschreitende Integration nationaler in die internationalen Finanzmärkte. Insbesondere die letztgenannte Entwicklung führte zu einem stark ansteigenden grenzüberschreitenden Geld- und Kapitalverkehr, so dass von einer Internationalisierung der Finanzmärkte oder Globalisierung des Bankgeschäfts gesprochen wird.
Sammelurkunde für Wertpapiere, insbesondere für Anleihen und Aktien, die mit Ausnahme weniger effektiver Stücke den gesamten Besitz aller Aktionäre bzw. Anleihegläubiger an Aktien bzw. Anleihen einer bestimmten Emission einer Gesellschaft repräsentiert. Globalurkunden dienen der Vereinfachung der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Bei Neuemissionen werden bis zur Einlieferung der Einzelurkunden bei Clearstream oftmals Globalurkunden eingereicht, um sofort mit dem Börsenhandel beginnen zu können.
Börseneinführung von Aktien einer Kapitalgesellschaft, die bisher nicht an einer Börse notiert war. Hauptgründe des Unternehmens für den Gang an die Börse sind neben der Erschließung des Kapitalmarktes als Finanzierungsquelle auch Publizitäts- und Imageeffekte sowie steuerliche Überlegungen.
Gold erfreut sich seit alters her als Schmuck großer Beliebtheit; aber auch als Kapitalanlage wird es - obwohl unverzinslich - insbesondere in "unsicheren" Zeiten geschätzt. Dabei interessiert in der Regel weniger die Möglichkeit eines kurzfristigen Preisanstiegs als vielmehr die längerfristige Werterhaltung. In den letzten Jahrzehnten hat der Goldpreis jedoch stark geschwankt. Als Goldanlage kommen z.B. Barren oder Münzen in Frage. Der Wert des Goldes beruht vor allem auf seiner Verwendung als Währungsmetall oder besser als Währungsreserve. Im internationalen Zahlungsverkehr spielte Gold zum Ausgleich von Zahlungssalden zwischen den Staaten eine wichtige Rolle, hat aber seit 1976 diese währungspolitische Bedeutung weitgehend verloren.
Frühere Auffassung, die Menge des umlaufenden Geldes müsse durch die entsprechende Menge Goldes im Besitz des Staates oder der Banken abgesichert sein, beziehungsweise die Münzen müssten aus Gold (Golddollar, Goldmark) bestehen.
Der durch den Staat festgelegte Wert einer Währungseinheit in Gramm Feingold. Der Wert des Goldes bestimmt damit den (Außen-) Wert der Währung. Da keine Goldwährung mehr existiert, wurden Goldparitäten fiktiv im internationalen Währungsfonds fixiert. Diese wurden 1971 durch Sonderziehungsrechte des IWF ersetzt.
Siehe Auftrag gültig bis auf Widerruf.
Wertpapierorder, die nur bis zu einem angegebenen Datum gültig ist.
Siehe Berichtigungsaktien.
Inoffizielle Bezeichnung für den nicht regulierten beziehungsweise nicht staatlich kontrollierten Teil des Kapitalmarkts. Dessen Produkte werden nicht von Banken oder über die Börse vertrieben. Charakteristisch ist das hohe Risiko eines (totalen) Kapitalverlusts bei Angeboten, die gesetzeswidrig auftreten, wie Anlagebetrug und Veruntreuung, aber auch mit komplizierten Anlagemodellen arbeiten, bei denen der Verbleib des eingesetzten Kapitals nicht nachvollziehbar bleibt. Weiterhin arbeiten die Anbieter am Grauen Kapitalmarkt zumeist mit "unseriösen", emotional argumentierenden Verkaufsmethoden, die beim Anleger überzogene Hoffnungen wecken und unrealistische Renditeversprechen suggerieren. Jedoch ist zu vermuten, dass auch ein Großteil unversteuertes Einkommen, so genanntes "Schwarzgeld", dort im Umlauf ist. Siehe Schneeballsysteme.
Öffentliches Register, welches bei dem Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtes geführt wird und alle Grundstücke des jeweiligen Bezirks enthält. Es genießt öffentlichen Glauben. Jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, ist Einsicht zu gewähren. Das Grundbuch ist in drei Abteilungen aufgeteilt: in der ersten Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse, in der zweiten die Lasten und Beschränkungen sowie in der dritten die Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden vermerkt.
Gezeichnetes Kapital einer Aktiengesellschaft, das in Aktien zerlegt ist. Der Nennwert muss mindestens 50.000 Euro betragen, ist meist aber wesentlich höher. Ein Aktionär ist bei Nennwertaktien im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zum Grundkapital, im Falle von Stückaktien im Verhältnis seiner Aktienzahl zur Gesamtzahl der Aktien am Unternehmen beteiligt. Das Grundkapital kann nur mit Zustimmung der Hauptversammlung erhöht oder vermindert werden.
Grundpfandrechte dienen der Sicherung von Darlehensforderungen. Sie bestehen an Immobilien und werden in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Der Gläubiger hat das Recht, aus dem Objekt die Erfüllung seiner Ansprüche zu verlangen. Der Eigentümer muss daher gegebenenfalls auch die Zwangsvollstreckung in seine Immobilie dulden. Zu den Grundpfandrechten zählt man insbesondere die Hypotheken und Grundschulden.
Dingliche Belastung einer Immobilie, aus der eine bestimmte Geldsumme an den Grundschuldgläubiger zu zahlen ist (vgl. auch § 1191 BGB). Da die Grundschuld abstrakt ist, ist sie nicht wie die Hypothek vom Bestand einer Forderung abhängig. Eine Unterart der Grundschuld ist die Rentenschuld.
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