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Bank- & Börsenlexikon
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KAG

Abkürzung für Kapitalanlagegesellschaft.
Kapitalanlagegesellschaften sind Kreditinstitute, die Sondervermögen verwalten und bestimmte, im Investmentgesetz (InvG) definierte Finanzdienstleistungen erbringen. Deren Geschäftsbetrieb ist darauf gerichtet, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber nach dem Grundsatz der Risikomischung in Wertpapiere oder Grundstücke gesondert von dem eigenen Vermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Einleger Anteilinhaber-Urkunden auszustellen.
Maßnahme zur Finanzierung eines Unternehmens durch Erhöhung des Eigenkapitals. Bei einer Aktiengesellschaft sind möglich: 1. Kapitalerhöhung mittels Ausgabe junger Aktien (Bezugsrecht). 2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Berichtigungsaktien). Ferner gibt es das "bedingte" Kapital als Hilfsmittel der Finanzierung bei Ausgabe von Anleihen mit Aktienbezugsrecht oder Umtauschrecht (Optionsanleihe, Wandelanleihe) sowie das "genehmigte" Kapital. Letzteres ist gewissermaßen Vorratskapital, das heißt der Vorstand ist laut Satzung ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zu einem bestimmten Betrag durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, ohne dass ein gesonderter Beschluss der Hauptversammlung erforderlich ist.
Besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf bestimmte inländische Kapitalerträge. Die KESt ist vom Schuldner oder dessen Bank für Rechnung des Gläubigers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bei Vorliegen einer Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung oder eines Freistellungsauftrages (für Kapitalerträge) kann ein Abzug der Kapitalertragsteuer vermieden werden. Der einbehaltene Anteil wird auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet.
Ermittlung und Darstellung des Zahlungsmittelzu/-abflusses, den ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr aus laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit erwirtschaftet oder verbraucht hat und zusätzliche Abstimmung des Zahlungsmittelbestands zu Beginn mit dem Betrag am Ende des Geschäftsjahres. Diese Informationen sollen Hinweise geben über die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu erwirtschaften, Verbindlichkeiten zu tilgen und Dividenden zu zahlen.
Eine Unternehmensform, bei der sich die Geldgeber am Kapital der Gesellschaft beteiligen können, ohne persönlich auch an der Unternehmensleitung teilzunehmen. Die Geldanlage steht also im Vordergrund, nicht das eigene unternehmerische Handeln. Ein weiteres Charakteristikum ist, dass die Gesellschafter lediglich mit ihrer Kapitaleinlage, nicht jedoch mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaften haften. Zu den Kapitalgesellschaften zählen: Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Am Kapitalmarkt werden langfristige Fremdmittel und Beteiligungskapital vermittelt. Über ihn fließt den privaten Unternehmen und den öffentlichen Haushalten ein bedeutender Teil an Kapital zur Finanzierung ihrer Investitionen und sonstigen Ausgaben zu. Diese Kapitalnachfrager beschaffen sich langfristiges Geld über die Aufnahme von langfristigen Krediten und Schuldscheindarlehen bei den Banken sowie durch die Emissionen von Anleihen, Aktien, Obligationen, Wandel- und Optionsanleihen am Kapitalmarkt. An einem organisierten Kapitalmarkt wird der Handel mit Wertpapieren staatlich überwacht. Die Emission von Wertpapieren wird von offiziellen Stellen genehmigt und durch beteiligte Banken geprüft. Dadurch bieten organisierte Kapitalmärkte hinreichend Gewähr für solide Anlagemöglichkeiten.
Bezeichnet die Verringerung des Werts einer Aktie aufgrund von Kapitalerhöhungen durch Begebung zusätzlicher Aktien gegen Einlagen, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln oder ähnliche Maßnahmen (siehe auch Verwässerungsschutz).
Siehe Vega.
Kaufabschluss an der Börse. Charakteristisch ist die sofortige und kurzfristige Zahlung und Belieferung (in Deutschland spätestens bis zum zweiten Börsentag).
Siehe Einheitskurs.
Festverzinsliches Wertpapier mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren. Emittenten sind die öffentliche Hand und Kreditinstitute.
Marktfähige oder nicht marktfähige Sicherheit für die Besicherung von Kreditgeschäften von Banken mit den Notenbanken des Eurosystems, für die die jeweilige nationale Zentralbank vorbehaltlich der Zustimmung der EZB die Zulassungskriterien festlegt.
Marktfähige Sicherheit für die Besicherung von Kreditgeschäften von Banken mit den Notenbanken des Eurosystems, die bestimmte, für den gesamten Euro-Währungsraum (EWR) einheitliche, von der EZB festgelegte Zulassungskriterien erfüllt. Zu diesen Kriterien gehören die Denominierung in Euro, die Emission (oder Garantie) durch Stellen innerhalb des EWR und die Hinterlegung bei einer nationalen Zentralbank oder einer Wertpapierverwahrstelle des Euro-Währungsraumes.
Siehe Call Option.

KCV

Das Kurs-Cash-Flow-Verhältnis ist der Quotient aus Cash Flow je Aktie und dem Aktienkurs. Das Kurs-Cash-Flow-Verhältnis als liquiditätsorientierte Kennzahl dient zur Bewertung der Entwicklung der Ertragskraft einer Unternehmung in der Zukunft sowie zum Vergleich verschiedener Unternehmungen miteinander. Die Zunahme der Bedeutung des KCF kann u.a. darauf zurückgeführt werden, dass er wesentlich weniger anfällig ist gegen bilanzpolitische Manipulationen als die im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinngröße. Der informatorische Gehalt bzgl. der Prognostizierbarkeit der ertragsmäßigen Unternehmensentwicklung soll dadurch wesentlich verbessert werden.
Abkürzung für Kapitalertragsteuer.

KfW

Abkürzung für Kreditanstalt für Wiederaufbau. www.kfw.de.

KGV

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis wird in der Aktienanalyse als Quotient aus dem aktuellen Marktkurs und dem (geschätzten) Gewinn pro Aktie berechnet. Das KGV ist ein Maßstab für die Beurteilung der vergangenen und zukünftigen Ertragskraft einer Aktiengesellschaft und dient zur Beurteilung der relativen Kurshöhe einer Aktie. Der ermittelte Wert erhält seine Aussagekraft erst durch einen Vergleich mit dem anderer Gesellschaften der gleichen Branche und/oder früherer Jahre.
Bezeichnung für eine Barriere. Solche Barrieren können z.B. bei Optionsscheinen oder Zertifikaten eingebaut sein. Wenn der zugrunde liegende Basiswert die Barriere über- bzw. unterschreitet, verfällt das Knock-out-Produkt und ist wertlos. Manche Knock-out-Produkte haben zusätzlich eine Stop-loss-Schwelle eingebaut, bei der der Optionsschein oder das Zertifikat verfällt, der Anleger jedoch einen Restwert ausgezahlt bekommt, der vom Abstand zur Knock-out-Schwelle abhängt.
Bei einer Kombizinsanleihe gibt es keine über die gesamte Laufzeit gleich bleibende feste Verzinsung. Die Höhe der Zinserträge steht aber im Voraus fest und ist nicht von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig. Der Zinssatz wird nach einem bei der Emission vereinbarten Muster geändert. Nach einigen kuponlosen Jahren ist für die restlichen Jahre meist ein überdurchschnittlich hoher Kupon vereinbart.
Kaufmann, der Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen in eigenem Namen kauft oder verkauft. Er hat die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten, von der Ausführung des Auftrages dem Kommittenten unverzüglich Anzeige zu machen und zugleich damit den Dritten zu benennen, mit dem er das Geschäft abgeschlossen hat. Diese Verpflichtung entfällt bei Selbsteintritt des Kommissionärs.
Ausführung von Geschäften in Waren oder Wertpapieren im eigenen Namen, aber im Auftrag eines Dritten, des sog. Kommittenten. Der Ausführende dieser Geschäfte wird Kommissionär genannt. Banken führen die Börsengeschäfte, für die sie Aufträge von ihren Kunden erhalten, als Kommissionsgeschäfte aus.
Schuldenaufnahme von Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunen). Kommunalkredite gewähren Geschäftsbanken, Sparkassen und Realkreditinstitute.
Verzinsliche Schuldverschreibung, die von privaten Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten zur Finanzierung von Kommunaldarlehen (Kredit an die öffentliche Hand - Bund, Länder, Gemeinden, Städte - zur Durchführung öffentlicher Investitionen) begeben wird. Auch öffentlicher Pfandbrief genannt.
Im weitesten Sinne: Bedingungen. Bei Wertpapieren versteht man darunter bestimmte Merkmale des Papiers wie z.B. Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit, Tilgung.
Im Rahmen des Value-at-Risk Konzepts beschreibt das Konfidenzniveau die Wahrscheinlichkeit, mit der ein potenzieller Verlust innerhalb eines bestimmten Intervalls liegt.
Vorübergehende Vereinigung, insb. von Banken, um größere Finanzierungsaufgaben unter Verteilung des Risikos zu lösen. Mittlerweile werden Konsortien hauptsächlich zur Platzierung von Wertpapieren (Emissionen) gebildet.
Selbstbedienungsgerät bei Kreditinstituten, an denen sich Inhaber einer Bankkundenkarte bei entsprechender Vereinbarung mit ihrem kontoführenden Kreditinstitut üblicherweise auch außerhalb der Öffnungszeiten Kontoauszüge selbst ausdrucken lassen können. Für Kunden der Deutschen Bank in Deutschland ist dies bundesweit bei allen DB-Filialen möglich.
Bei einem Kreditinstitut geführtes Konto (auch Girokonto oder laufendes bzw. persönliches Konto genannt), über welches durch Einzahlung, Barabhebung, Überweisung oder Scheck grundsätzlich jederzeit verfügt werden kann und das primär dem Zahlungsverkehr dient. Häufig besteht die Möglichkeit, einen Dispositionskredit auf dem Kontokorrentkonto einzurichten. Zur Nutzung von Selbstbedienungseinrichtungen wie Geldautomaten oder Kontoauszugsdruckern erhält der Kontoinhaber üblicherweise eine Bankkundenkarte.
Bankkredit, bei dem der Kreditnehmer über eine genau festgelegte Kreditlinie verfügen kann. Diese Kreditlinie kann der Kunde ganz oder teilweise ohne weitere Absprachen oder Verträge mit der Bank jederzeit in Anspruch nehmen. Der Kontokorrentkredit wird häufig in Form des Dispositionskredites an Privatkunden gewährt.
Ein Kontoinhaber hat die Möglichkeit, anderen Personen eine Vollmacht über sein Konto einzuräumen. Man unterscheidet sowohl nach der Dauer der Festlegung von Vollmachten als auch nach der Zahl der bevollmächtigten Personen, die zur rechtwirksamen Auftragserteilung der Bank gegenüber befugt sind.
Wenn sich die Bedingungen des Kapitalmarktes ändern, ist es unter Umständen möglich, eine Anleihe insgesamt oder einzelne Bedingungen (Konditionen) der Anleihe den Veränderungen des Kapitalmarktes anzupassen. Eine Konversion ist möglich bei Zinssatz, Laufzeit und/oder Tilgung.
Auch Konvertibilität. Die Möglichkeit, inländisches Geld ohne Beschränkung in ausländische Zahlungsmittel umzuwandeln. Der Gegensatz ist die Devisenbewirtschaftung. Währungen, die wie der Euro oder der US-Dollar überall frei konvertierbar sind, bezeichnet man als "harte" Währungen.
Umwandlung einer Schuld, zum Beispiel einer öffentlichen Anleihe nach vorheriger Kündigung in eine andere mit meist niedrigerem Zins.
Siehe Basket.
Steuer auf die Einkünfte der Körperschaften und Personenvereinigungen. Sie erfasst Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Aktiengesellschaften (als Kapitalgesellschaften) zahlen die Steuer von ihren Gewinnen.
Ausleihung einer bestimmten Geldsumme unter bestimmten Konditionen, die sich insbesondere auf die Verzinsung, die Rückzahlung und mögliche Sicherheiten beziehen. Während das Darlehen im allgemeinen Sprachgebrauch eher auf langfristige Ausleihungen angewandt wird, bezeichnet der Begriff Kredit sowohl die kurz-, mittel- als auch langfristige Überlassung von Geld bzw. Kapital. Beispiele für unterschiedliche Kreditformen sind der Kontokorrentkredit, der täglich fällig ist, der Wechselkredit oder der Hypothekarkredit.
Die KfW ist eine Spezialbank, die 1948 als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet wurde. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Förderung von Mittelstand und Existenzgründern, Finanzierung kommunaler Infrastruktur sowie Exportfinanzierung vornehmlich für Investitionsgüter-Ausfuhren in Entwicklungsländer. www.kfw.de.
Finanzinstrumente, die es ermöglichen, Kreditrisiken (Adressenausfallrisiken) von Darlehen, Anleihen und anderen Kreditpositionen zu bewerten und separat zu handeln, ohne das originäre Produkt liquidieren zu müssen. Dadurch lassen sich bestimmte Kreditrisiken in einem Portfolio je nach Bedarf reduzieren, diversifizieren oder ausweiten. Der Käufer des Kreditderivats erwirbt das Recht, bei Eintritt eines spezifischen Ausfallereignisses (z.B. Notleiden eines Kredites) vom Verkäufer eine bestimmte Zahlung zu erhalten. Die Risikoübernahme erfolgt üblicherweise gegen Zahlung von Prämien. Kreditderivate werden hauptsächlich außerbörslich (OTC) gehandelt. Die bekanntesten Produkte sind Credit Default Swaps, Total Return Swaps und Credit Linked Notes.
Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abschließen zu können. Kreditfähig sind natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personenhandelsgesellschaften. Der Begriff der Kreditfähigkeit wird häufig mit dem der Kreditwürdigkeit verwechselt.
Das Kreditwesengesetz (KWG) definiert Kreditinstitute als Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, sofern der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Danach muss mindestens eines der in § 1 KWG aufgeführten Bankgeschäfte durchgeführt werden, u.a. Einlagen-, Kredit-, Investment- oder Giro- (Zahlungsverkehrs-) Geschäft.
Bankzahlungskarte, die den Karteninhaber in die Lage versetzt, weltweit gegen Unterzeichnung eines Leistungsbeleges in Geschäften, die der jeweiligen Kartenfirma bzw. dem Kartensystem als Vertragspartner angeschlossen sind, in der jeweiligen Landeswährung bargeldlos zu bezahlen. Die Umsätze werden dem Karteninhaber gesammelt einmal monatlich in Rechnung gestellt. Hierbei erhält er eine übersichtliche Umsatzabrechnung. Die Vertragsunternehmen (Geschäfte, Hotels, Restaurants, Reisebüros, Tankstellen, etc.) sind jeweils durch das Symbol der betreffenden Kreditkarte gekennzeichnet. Darüber hinaus ermöglichen Kreditkarten in Verbindung mit einer Geheimzahl auch die Bargeldbeschaffung an Geldautomaten angeschlossener Kreditinstitute. Die bekanntesten Kreditkartenorganisationen sind Mastercard (Eurocard), Visa, Diners Club und American Express.
Risiko, dass ein Kreditnehmer seine Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann, auch Adressenausfallrisiko genannt.
Orientierungswert für das aufsichtsrechtlich relevante Kreditrisiko (risikogewichtete Aktiva), welches mit Eigenkapital zu unterlegen ist, und zwar entsprechend dem Produkt aus dem risikobehafteten Aktivum und einem für dieses Aktivum bonitätsmäßigen Anrechnungsfaktor.
Maßnahmen, Vereinbarungen oder Gegenstände, die einem Kreditgeber die Rückzahlung eines Kredites sicherstellen sollen. Man unterscheidet zum einen zwischen akzessorischen, das heißt an die Hauptschuld gebundenen Sicherheiten wie Bürgschaft, Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen, und Hypotheken sowie fiduziarischen Sicherheiten, bei denen kein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung existiert. Beispiele hierfür sind die Sicherungsübereignung, -abtretung und die Grundschuld. Daneben kann man auch nach dinglichen und persönlichen Sicherheiten differenzieren.
Syndizierte Kredite beruhen auf mittel- oder langfristigen Kreditverträgen zwischen einem Kreditnehmer und zwei oder mehreren Banken, die sich in einem Konsortium zusammengeschlossen haben. Zweck dieser Konstellation ist, den Finanzierungsbedarf des Kreditnehmers befriedigen zu können, auch wenn das Kreditvolumen die Möglichkeiten einer einzelnen Bank übersteigt. Zudem wird das Kreditrisiko für die einzelne Konsortialbank reduziert.
Enthält Vorschriften über das Betreiben von Kreditinstituten sowie über die Bankenaufsicht. Zweck des KWG ist der Gläubigerschutz und die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft.
Maßstab für die Kreditgewährung. Ein Kreditnehmer ist dann kreditwürdig, wenn von ihm eine vertragsgemäße Erfüllung der Kreditverpflichtungen erwartet werden kann. Man unterscheidet zwischen der persönlichen und der materiellen Kreditwürdigkeit. Während bei der persönlichen die Zuverlässigkeit, die berufliche und fachliche Qualifikation bzw. die unternehmerischen Fähigkeiten des Kreditnehmers untersucht werden, geht es bei der materiellen Kreditwürdigkeit um wirtschaftliche Aspekte, wie z.B. Vermögenssituation, Einkommensverhältnisse etc. Es findet häufig eine Verwechslung der Kreditwürdigkeit mit der Kreditfähigkeit statt.
Fachwort der Börse. Bezeichnet insgesamt die Personen, die am Börsenhandel direkt teilnehmen und dabei auf eigene Rechnung kaufen und verkaufen. Die Bankenvertreter (Effektenhändler), die im Auftrag handeln, zählen nicht zur Kulisse. Eine starke Kulisse ist erwünscht, weil die in ihr enthaltenen Kaufs- und Verkaufsinteressenten den Markt verbreitern, dadurch zu einem liquideren Markt führen.
In den Anleihebedingungen vorgesehene Möglichkeit, Anleihen vorzeitig zurückzuzahlen (Tilgung). Auslosung oder Kündigung sind frühestens fünf Jahre nach der Emission statthaft. Bei der Kündigung wird im Gegensatz zur ratenweisen Tilgung der Auslosung die Wertpapierausgabe zurückgenommen.
Siehe Dividendenschein, Zinsschein.
Der Preis für Wertpapiere und andere vertretbare Waren, die an einer Börse gehandelt werden. Der Kurs wird entweder in Prozent vom Nennwert oder in Euro pro Stück ausgedrückt. Die amtlichen Kurse werden von Skontroführern festgesetzt.
Siehe Börsennotierung.
Index, der im Gegensatz zum Performanceindex nicht um Dividenden und Kapitalveränderungen bzw. Zinszahlungen bereinigt wird. Somit gibt ein Kursindex die reine Kursentwicklung eines bestimmten Portfolios von Aktien oder Rentenpapieren wieder. Als Kursindex werden z.B. Dow Jones und Nikkei berechnet.
Spezielle Eingriffe am Kapitalmarkt bzw. der Börse - zumeist unter Einschaltung der Konsortialbanken - zur Regelung und Stützung der Wertpapierkurse. Den Inhabern der betreffenden Papiere soll die Möglichkeit geboten werden, jederzeit über die Börse kaufen und verkaufen zu können. Kurspflege erhöht die Fungibilität eines Wertpapiers. Sie wird in Anpassung an die Marktlage flexibel und nicht starr betrieben.
Preis, der für Wertpapiere oder Devisen an der Börse gezahlt wird. Bei Prozentnotierungen ergibt sich der Kurswert aus Nominalbetrag mal Kurs dividiert durch 100.
Kurszusätze und -hinweise geben an, inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge von Wertpapieren ausgeführt werden konnten. Gemäß § 33 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gelten folgende Kurszusätze und -hinweise: » b (oder Kurs ohne Zusatz) = bezahlt: Alle Aufträge sind ausgeführt. » bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weitere Nachfrage. » bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weiteres Angebot. » ebG = etwas bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden. » ebB = etwas bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden. » ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden. » ratB = rationiert Brief: Die zum Kurs und niedriger limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden. » * = Sternchen: Kleine Beträge konnten ganz oder teilweise nicht gehandelt werden. » G = Geld: Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand nur Nachfrage. » B = Brief: Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand nur Angebot. » - = gestrichen: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden. » -G = gestrichen Geld: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden. Es bestand unlimitierte Nachfrage. » -B = gestrichen Brief: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden. Es bestand unlimitiertes Angebot. » -T = gestrichen Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden; der Preis ist geschätzt. » -GT = gestrichen Geld/Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden, da der Preis auf der Nachfrageseite geschätzt ist. » -BT = gestrichen Brief/Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden, da der Preis auf der Angebotsseite geschätzt ist. » ex D = nach Dividende: Erste Notiz unter Abschlag der Dividende. » ex A = nach Ausschüttung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausschüttung. » ex BR = nach Bezugsrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines Bezugsrechts. » ex BA = nach Berichtigungsaktien: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf das aus Gesellschaftsmitteln berichtigte Aktienkapital. » ex SP = nach Splitting: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf die geteilten Aktien. » ex ZS = nach Zinsen: Erste Notiz unter Abschlag der Zinsen. » ex AZ = nach Ausgleichszahlung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausgleichszahlung. » ex BO = nach Bonusrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines Bonusrechts. » ex abc = ohne verschiedene Rechte: Erste Notiz unter Abschlag verschiedener Rechte. » ausg = ausgesetzt: Die Kursnotierung ist ausgesetzt; ein Ausruf ist nicht gestattet. » -Z = gestrichen Ziehung: Die Notierung der Schuldverschreibung ist wegen eines Auslosungstermins ausgesetzt. Die Aussetzung beginnt zwei Börsentage vor dem festgesetzten Auslosungstag und endet mit Ablauf des Börsentages danach. » C = Kompensationsgeschäft: Zu diesem Kurs wurden ausschließlich Aufträge ausgeführt, bei denen Käufer und Verkäufer identisch waren. » H = Hinweis: Auf Besonderheiten wird gesondert hingewiesen.
Darunter versteht man festverzinsliche Wertpapiere mit Laufzeiten bis zu vier Jahren. Sie sind weniger kursvolatil als langfristige Anleihen und werden von den Anlegern daher besonders in Phasen mit unsicherer oder nach oben gerichteter Zinsentwicklung bevorzugt.
Anteile einer bergrechtlichen Gewerkschaft. Kuxe sind nennwertlose Papiere, sie verkörpern einen Anteil am Vermögen der Gewerkschaft. Seit der Zwangsumwandlung in andere Unternehmensformen im Jahr 1985 existieren in Deutschland keine Kuxe mehr.

KWG

Siehe Kreditwesengesetz.
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