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Bank- & Börsenlexikon
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In einer modernen Wirtschaft erfolgen täglich viele Millionen von Zahlungsvorgängen. Sie finden entweder bar - d.h. durch Zahlung von Banknoten und Münzen - oder bargeldlos statt. Im inländischen und im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr spielen die Zentralbanken (Bundesbank) und die Banken die entscheidende Rolle, denn sie versorgen Wirtschaft und Bevölkerung mit dem nötigen Bargeld. Darüber hinaus wickeln sie bargeldlos Zahlungen ab, die im Kundenauftrag mittels Überweisung, Scheck oder Lastschriftverfahren von Konto zu Konto ausgeführt werden.
Im Wertpapiergeschäft öffentliche Aufforderung des Publikums, neue Anleihen, Aktien oder andere Neuemissionen innerhalb einer bestimmten Frist bei Kreditinstituten zu zeichnen. Mit der Zeichnung erwächst dem Kunden allerdings kein Anspruch auf eine entsprechende Zuteilung.
Wert einer Option vor Fälligkeit, der vor allem von der Einschätzung der Preisentwicklung des Basiswerts bestimmt wird. Der Zeitwert errechnet sich aus der Differenz zwischen Optionspreis und innerem Wert. Einflussgrößen bei Ermittlung des Zeitwertes sind die Restlaufzeit der Option und die erwartete Volatilität des zugrunde liegenden Bezugswerts. Je kürzer der Zeitraum bis zum Verfallstag und je geringer die Volatilität, desto niedriger ist der Zeitwert.
Institution, die eine Volkswirtschaft mit Geld versorgt und für die Geld- und Währungspolitik eines Landes bzw. eines Währungsraums zuständig ist. In Deutschland die Deutsche Bundesbank. Im Euro-Raum hat seit 1. Januar 1999 die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt die Aufgaben der Zentralbanken im Euroraum übernommen. Die Steuerungsmittel einer Zentralbank sind unter anderem die Zinspolitik (Diskont-, Lombardzinsen), die Kreditpolitik, die Mindestreservepolitik (Mindestreserve für die Banken), die Offenmarktpolitik (Käufe und Verkäufe von Anleihen) und Interventionen (Devisenmarkt).
Seit 1957 bestehendes Gremium aus Vertretern der wichtigsten Emissionsbanken, der Deutschen Bundesbank und der Bundesregierung, das Empfehlungen zur Emissionsplanung der öffentlichen Hand sowie der Emittenten aus dem privaten Sektor ausspricht. Ziel ist es, mögliche Überlastungen des Marktes durch Neuemissionen zu vermeiden.
Englisch: Central Counterparty (CCP). An Börsen tritt der CCP als Käufer für jeden Verkäufer und Verkäufer für jeden Käufer in Erscheinung. Die Aufspaltung des Geschäftes in zwei neue Geschäfte dient sowohl der Anonymisierung des Handels als auch der Effizienz der Aufrechnungsmöglichkeiten. An der Frankfurter Wertpapierbörse bietet die Eurex Clearing AG, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Börse AG, diese Dienstleistung an.
Ausschuss, der sich aus Vertretern der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft zusammensetzt. Als beratender Ausschuss vertritt er die Gesamtinteressen der Kreditwirtschaft.
Siehe Null-Kupon-Anleihe.
Verbrieft die Teilnahme an der Kursentwicklung bestimmter Wertpapiere oder Wertpapierkonstrukte. Der Inhaber eines Zertifikats partizipiert an der Kursentwicklung eines Basiswerts. Häufig sind dies Indizes (Index-Zertifikate) oder speziell zusammengestellte Aktienkörbe (Basket-Zertifikate).
Entgelt für das Zurverfügungstellen von Geld und Kapital.
Spezielle Form der Kapitalertragsteuer, die auf Zinsen aus Guthaben und Einlagen bei inländischen Kreditinstituten, Bausparguthaben und aus Wertpapieren zu entrichten ist. Die Steuer wird bei Gutschrift bzw. Auszahlung von Zinsen von den Kreditinstituten einbehalten (daher Zinsabschlag) und an das Finanzamt abgeführt. Der Zinsabschlag wird beim Anleger wie eine Steuervorauszahlung auf die endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet.
Die Methode, nach der die Anzahl der Tage für die Berechnung von Zinsen bestimmt wird (Act./Act., Act./360).
Englisch: yield curve. Gibt die Rendite von Anleihen in Abhängigkeit von der Endfälligkeit wieder.
Zusätzliche Wertsteigerung einer Anlage, die durch Wiederanlage der laufenden Erträge entsteht ("Zinsen auf Zinsen"). Entfaltet seine positive Wirkung vor allem bei langen Anlagezeiträumen.
Der Zinssatz gibt die Höhe der Zinsen in Prozent an. Er ist der Preis, den ein Schuldner für das Leihen von Geld entrichten muss, beziehungsweise das Geld, das ein Gläubiger für die Überlassung von Kapital bekommt.
Auch: Kupon. Der festverzinslichen Wertpapieren beigefügte Quittungsvordruck, gegen dessen Einreichung am Zinstermin der fällige Zinsbetrag gezahlt wird. Dem Zinsscheinbogen, auf dem mehrere Zinsscheine zusammengefasst sind, hängt ein Erneuerungsschein (Talon) an.
Versteigerungsverfahren, insbesondere bei der Ausschreibung von Wertpapierpensionsgeschäften. Hierbei muss das bietende Kreditinstitut sowohl den Zinssatz, zu dem es berücksichtigt werden möchte, als auch das Volumen nennen, das es gerne übernehmen möchte. Während das Kreditinstitut bei dem amerikanischen Verfahren nach dem von ihm gebotenen Zinssatz zugeteilt wird, wird bei dem holländischen Verfahren ein Einheitszinssatz ermittelt, der dem günstigsten zugeteilten Zinssatz entspricht und für alle beteiligten Institute gültig ist. Neben dem Zinstender gibt es noch den Mengentender.
In den Anleihebedingungen festgelegter Termin für die jeweils fällige Zinszahlung. In der Regel werden in Deutschland die Zinsen einmal jährlich, in anderen Ländern überwiegend halbjährlich oder vierteljährlich (z.B. in den USA) nachträglich gezahlt.

ZKA

Siehe Zentraler Kreditausschuss.
Siehe Zentraler Kapitalmarktausschuss.
Die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erfolgt durch Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird durch Aushang im Börsensaal, Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt und Veröffentlichung im Bundesanzeiger publik gemacht. Vor jeder Emission eines Wertpapiers ist ein Börsenprospekt zu veröffentlichen, mit allen Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers. Die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse festgelegt.
Ist eine Emission überzeichnet, teilt die Konsortialbank in Abstimmung mit dem Emittenten die Wertpapiere zu. Die Zuteilung wird entweder per Losverfahren oder nach einem Schlüssel bestimmt. Der Zuteilungsschlüssel berücksichtigt in der Regel bestimmte Zielgruppen, die der Emittent bevorzugt.
Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden (etwa Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar). Der Zwischengewinn wird bei jeder Anteilwertfeststellung ermittelt und bewertungstäglich veröffentlicht. Die vom Sondervermögen erwirtschafteten Zinsen und Zinsansprüche sind bei der Rückgabe oder Verkauf der Anteile durch Steuerinländer einkommen- und kapitalertragsteuerpflichtig. Die einbehaltene Steuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und in die Anlage KAP einzutragen. Bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung unterbleibt der Steuerabzug.
Urkunde, die nach der Gründung einer Aktiengesellschaft oder nach einer Kapitalerhöhung vor Ausstellung der endgültigen Aktien an deren Stelle ausgegeben wird.
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