Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
Was ist FATCA?
Was ist das Ziel von FATCA?
Das Ziel von FATCA ist die Bekämpfung der Steuerflucht aus den USA. Die FATCA Bestimmungen verlangen die Übermittlung von steuerrelevanten Informationen von U.S.-Personen an die U.S.-Steuerbehörde ‚Internal Revenue Service‘ (IRS). Hierzu zählen u.a. persönliche Informationen wie Name, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (U.S. TIN) ebenso wie kontobezogene Informationen wie Vertragsnummern, Guthaben und erhaltene Zahlungen. Hierdurch soll zum einen die Transparenz für den IRS erhöht werden und zum anderen ein Steuerabzug dort vorgenommen werden, wo die FATCA Bestimmungen nicht eingehalten werden.
Was zählt zu FDAP-Einkommen?
Wen betrifft FATCA?
Was sind die Compliance Anforderungen?
Was ist ein ‚Intergovernmental Agreement‘ (IGA)?
Das ‚Intergovernmental Agreement‘ (IGA) ist ein Abkommen zwischen der Deutschen- und der U.S.- Regierung zur Förderung der FATCA Compliance. Das Abkommen ermöglicht in Deutschland ansässigen Finanzinstituten eine datenschutzkonforme Übermittlung von U.S.-steuerrelevanten Kundeninformationen.
Das in Deutschland gültige Model I Abkommen erlaubt es Finanzinstituten die erforderlichen Meldungen an die landeseigene Behörde (Bundeszentralamt für Steuern) zu melden, welche die Informationen anschließend an den IRS weiterleitet.
Welche Kundeninformationen muss die Deutsche Bank an die Steuerbehörden weiterleiten?
Liegt eine Meldepflicht im Sinne von FATCA vor, so werden ab 2015 persönliche Kundendaten wie Name, Anschrift, Guthaben auf Einlage- und Verwahrkonten von US-Steuerpflichtigen sowie deren Erlöse und Erträge an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Liegt keine gültige U.S.-Dokumentation vor, so ist die Deutsche Bank trotzdem zur Meldung verpflichtet.