• UK Gender Pay Gap Bericht und Entgelttransparenzgesetz in Deutschland

UK Gender Pay Gap Bericht und Entgelttransparenzgesetz in Deutschland

In Großbritannien schreibt die Gesetzgebung seit April 2017 vor, dass alle Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten jährlich ihren geschlechtsspezifischen Lohnunterschied ausweisen müssen. Im Jahr 2020 veröffentlichte die Bank deshalb ihren dritten „Gender Pay Gap“-Bericht. In unseren aggregierten Zahlen für Großbritannien hat sich der Median des Stundenlohnunterschieds von 27,2 Prozent auf 26,1 Prozent verringert. Der Median des Lohnunterschieds bei den Bonuszahlungen für 2019 hat sich im Vergleich zu 2018 ebenfalls von 67,7 Prozent auf 58,6 Prozent verringert. Weitere Einzelheiten finden sich im „Gender Pay Gap“-Bericht 2020.

In Deutschland berechtigt das im Januar 2018 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz die Mitarbeitenden, bestimmte aggregierte Informationen über die Vergütung von Kollegen des anderen Geschlechts in vergleichbaren Positionen anzufordern. Im Jahr 2020 haben 47 Kollegen (70 Prozent Frauen, 30 Prozent Männer) von diesem Recht Gebrauch gemacht. Es wurden keine strukturellen Unterschiede festgestellt (2019: 94 Kollegen, 78 Prozent Frauen, 22 Prozent Männer).