Die Deutsche Bank möchte gegen das geschlechtsspezifische Lohngefälle vorgehen und unterstützt den Grundsatz der Geschlechterneutralität in Bezug auf Entgelt, der in Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt ist. Mehrere Länder fordern inzwischen per Gesetzgebung von Unternehmen Analysen und Berichte zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle, beispielsweise:
In Deutschland berechtigt das im Januar 2018 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz die Mitarbeitenden, bestimmte aggregierte Informationen über die Vergütung von Kollegen des anderen Geschlechts in vergleichbaren Positionen anzufordern. Im Jahr 2021 haben 44 Kollegen (59 % Frauen, 41 % Männer) von diesem Recht Gebrauch gemacht. Es wurden keine strukturellen Unterschiede festgestellt (2020: 47 Kollegen, 70 % Frauen, 30 % Männer).
In Großbritannien schreibt die Gesetzgebung seit April 2017 vor, dass alle Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten jährlich ihren geschlechtsspezifischen Lohnunterschied ausweisen müssen. Im März 2021 veröffentlichte die Bank ihren vierten „Gender Pay Gap“-Bericht. In unseren aggregierten Zahlen für Großbritannien hat sich der Median des Stundenlohnunterschieds von 26,1 % auf 25,6 % verringert. Der Median des Lohnunterschieds bei den Bonuszahlungen für 2020 hat sich im Vergleich zu 2019 ebenfalls von 58,6 % auf 48,5 % verringert.
Darüber hinaus hat sich die Bank zum ersten Mal entschieden, auch Daten über ein „Ethnicity Pay Gap“ freiwillig zu veröffentlichen, und zwar bereits bevor dies gesetzlich festgelegt wird, wie es die britische Regierung beabsichtigt. Weitere Einzelheiten finden sich im "Gender Pay Gap & Ethnicity"-Bericht 2021.