Arbeitnehmerrechte: Die rechtlichen Interessen der Mitarbeiter achten
Die Deutsche Bank achtet die Interessen ihrer Arbeitnehmer. Rechte wie Vereinigungsfreiheit oder das Tarifrecht für unsere Mitarbeiter sind für uns ganz selbstverständlich. Auf allen Ebenen arbeiten wir konstruktiv und vertrauensbasiert mit Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften. Zusätzlich liegt unser Augenmerk verstärkt auf einem angemessenen Verhalten unserer Geschäftspartner.

Die Ausgestaltung der Arbeitnehmerrechte bei der Deutschen Bank stützt sich auf die globalen Prinzipien des UN Global Compact und die Normen der International Labor Organization (ILO).
Für die Mehrheit unserer Mitarbeiter in Deutschland und etwa die Hälfte unserer weltweiten Belegschaft gelten Tarifverträge oder vergleichbare Vereinbarungen. Über 400 Betriebsratsmitglieder vertreten die Interessen unserer Mitarbeiter in Deutschland; sie werden dafür zum Teil von der Arbeit freigestellt.

Arbeitnehmerrechte und gesetzliche Vorgaben bei Geschäftspartnern
Neben dem Engagement für unsere Mitarbeiter setzen wir uns auch außerhalb unseres Unternehmens für Arbeitnehmerrechte ein.
Unsere weltweit geltenden Beschaffungsgrundsätze sehen vor, dass unsere Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung einhalten, Chancengleichheit und das Recht auf Tarifverhandlungen anerkennen und angemessene Mindestlöhne und Zusatzleistungen bieten.
Wenn einer unserer Geschäftspartner grundlegend gegen einen dieser Grundsätze verstößt, beenden wir die Geschäftsbeziehung.
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