Verzeichnis zukunftsgerichteter Umweltaussagen

Gemäß Art. 6 Abs. 2 lit. d der Richtlinie 2005/29/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmern gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt), geändert durch Art. 1 Abs. 2 lit. b der Richtlinie (EU) 2024/825 (Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen – „EmpCo“), sind Unternehmen verpflichtet, Verbrauchern öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen sowie messbare und zeitgebundene Ziele zur Unterstützung ihrer zukunftsgerichteten Umweltaussagen zur Verfügung zu stellen. Dieses „Verzeichnis zukunftsgerichteter Umweltaussagen“ enthält einen Überblick über die EmpCo-Umsetzungspläne der Deutschen Bank sowie die zugehörigen Erkenntnisse eines unabhängigen externen Sachverständigen, die diese Aussagen stützen.

Verzeichnis zukunftsgerichteter Umweltaussagen

Externe Prüfung - Aussage zur künftigen Umweltleistung - Netto-Null-CO₂-Emissionen bis 2050

Externe Prüfung - Aussage zur künftigen Umweltleistung - Natur-Ambition: Bis Ende 2027 insgesamt 300 Transaktionen ermöglichen

Externe Prüfung - Aussage zur künftigen Umweltleistung - 900 Mrd. € für nachhaltige und Transformationsfinanzierungen von 2020 bis Ende 2030

In Deutschland werden diese Anforderungen durch § 5 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt werden.