Verzeichnis zukunftsgerichteter Umweltaussagen

Gemäß Art. 6 Abs. 2 lit. d der Richtlinie 2005/29/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmern gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt), geändert durch Art. 1 Abs. 2 lit. b der Richtlinie (EU) 2024/825 (Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen – „EmpCo“), werden Unternehmen verpflichtet sein, Verbrauchern öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen sowie messbare und zeitgebundene Ziele zur Unterstützung ihrer zukunftsgerichteten Umweltaussagen zur Verfügung zu stellen. Dieses „Verzeichnis zukunftsgerichteter Umweltaussagen“ enthält einen Überblick über die EmpCo-Umsetzungspläne der Deutschen Bank sowie die zugehörigen Erkenntnisse eines unabhängigen externen Sachverständigen, die diese Aussagen stützen.

In Deutschland werden diese Anforderungen durch § 5 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt werden.