Systematischer Internalisierer

Änderungen der Pflichten für Systematische Internalisierer

Die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit den Verhaltensregeln betreffend Systematische Internalisierer (SI) in der EU und dem Vereinigten Königreich wurden geändert. Diese regulatorischen Änderungen werden Auswirkungen auf die gesamte Finanzdienstleistungsbranche haben. ISDA und AFME haben diesbezüglich Leitlinien mit weiteren Informationen veröffentlicht, die Sie hier: Association for Financial Markets in Europe (afme) website finden können (Hinweis: Das PDF ist nur in englischer Sprache verfügbar) und die Berichtspflichten über alle Anlageklassen hinweg behandeln.

Bezüglich der SI-Pflichten der Deutschen Bank AG ergeben sich folgende Anpassungen:

  • Für Anleihen, Derivate und andere MiFID Nichteigenkapital-Instrumente: Vor dem Hintergrund der regulatorischen Änderungen beabsichtigt die Deutsche Bank AG, ihren derzeitigen Status als SI für Anleihen und Derivate sowie für andere MiFID Nichteigenkapital-Instrumente bei den zuständigen Aufsichtsbehörden in der EU und im Vereinigten Königreich im Jahr 2026 aufzugeben. Die Deutsche Bank AG wird keine Richtlinie in Bezug auf solche Instrumente mehr veröffentlichen, da die entsprechende Anforderung künftig für sie nicht mehr gilt.
  • Für MiFID II Eigenkapitalinstrumente und eigenkapitalähnliche Instrumente: Darüber hinaus beabsichtigt die Deutsche Bank AG aufgrund von Änderungen in ihren Betriebsmodellen, ihren derzeitigen Status als SI auch für Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Instrumente bei den zuständigen Aufsichtsbehörden in der EU und im Vereinigten Königreich im Jahr 2026 in allen MiFID II Eigenkapital-Anlageklassen aufzugeben.

Die Handelsausführung, das Market-Making und die Liquiditätsbereitstellung bleiben von der Aufgabe des SI Status durch die Deutsche Bank AG unberührt.