Systematischer Internalisierer
Änderungen der Pflichten für Systematische Internalisierer
Die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit den Verhaltensregeln betreffend Systematische Internalisierer (SI) in der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich wurden geändert. Diese regulatorischen Änderungen werden Auswirkungen auf die gesamte Finanzdienstleistungsbranche haben. AFME, ICMA und ISDA haben diesbezüglich Leitlinien mit weiteren Informationen veröffentlicht, die Berichtspflichten über alle Anlageklassen hinweg behandeln.
Bezüglich der SI-Pflichten der Deutschen Bank AG ergeben sich folgende Anpassungen:
- Für Anleihen, Derivate und andere MiFID Nichteigenkapital-Instrumente: Vor dem Hintergrund der regulatorischen Änderungen hat die Deutsche Bank AG mit Wirkung ab Dezember 2025 im Vereinigten Königreich und ab April 2026 in der EU, ihren derzeitigen Status als SI für Anleihen und Derivate sowie für andere MiFID Nichteigenkapital-Instrumente aufgegeben. Die Deutsche Bank AG wird keine Richtlinie in Bezug auf solche Instrumente mehr veröffentlichen, da die entsprechende Anforderung künftig für sie nicht mehr gilt.
- Für MiFID II Eigenkapital-Instrumente und eigenkapitalähnliche Instrumente: Darüber hinaus hat die Deutsche Bank AG aufgrund von Änderungen in ihren Betriebsmodellen mit Wirkung ab April 2026, ihren derzeitigen Status als SI auch für Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Instrumente bei den zuständigen Aufsichtsbehörden in der EU und im Vereinigten Königreich in allen MiFID II Eigenkapital-Anlageklassen aufgegeben.
Die Handelsausführung, das Market-Making und die Liquiditätsbereitstellung bleiben von der Aufgabe des SI-Status durch die Deutsche Bank AG unberührt.
Zuletzt aktualisiert: April 2026