Nachricht 17. August 2015

Renten und Steuern: Wissen, was übrig bleibt

Über mangelnde Transparenz können sich die gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer in Deutschland nicht beklagen: Jahr für Jahr erhalten sie einen Brief der Deutschen Rentenversicherung, dem sie die Höhe ihrer erwarteten Altersrente entnehmen können – auf den Cent genau berechnet. Vor dem Abheften lohnt es sich jedoch, einen Blick auf die Einschränkungen zu werfen, die das Schreiben aufführt: Gesetze können sich künftig ändern, die Inflation zehrt langfristig am Wert der Rentensumme und auf das Renteneinkommen sind möglicherweise Steuern zu zahlen. „Durch sinkende Rentenfreibeträge werden künftig immer mehr Rentner steuerpflichtig sein“, sagt Stephan Moltzen, Vorsorge-Experte der Deutschen Bank. „Umso wichtiger ist es, die mögliche Steuerbelastung bei der ergänzenden privaten Vorsorge zu berücksichtigen.“

Volle Besteuerung ab 2040


Seit 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Das bedeutet, für die Höhe der Steuer ist nicht mehr wie früher das Alter des Rentners bei Rentenbeginn maßgeblich. Stattdessen wird ein individueller Rentenfreibetrag festgelegt, der vom Jahr des Renteneintritts abhängt und für die gesamte Rentendauer gilt. Für Renten, die erstmals im Jahr 2005 oder früher gezahlt wurden, gilt ein Freibetrag von 50 Prozent – die Hälfte der anfänglichen Bruttorente bleibt damit steuerfrei. Seitdem sinkt der Freibetrag jedes Jahr um 2 Prozentpunkte, von 2020 an jährlich um 1 Prozentpunkt. Die Folge: Für Rentner, die 2015 in den Ruhestand gehen, sind schon 70 Prozent der Rente steuerpflichtig, 2016 steigt der Anteil auf 72 Prozent und von 2040 an sind 100 Prozent der Rente zu versteuern – einen Rentenfreibetrag gibt es dann nicht mehr.

Was Ruheständler beachten müssen: Der individuelle Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der sich nicht mehr verändert. Wer also im Jahr 2005 erstmals eine Bruttorente von 12.000 Euro erhielt, dessen Rentenfreibetrag beträgt 50 Prozent dieser Summe gleich 6.000 Euro. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Rente später zum Beispiel auf 13.000 Euro steigt. „Im Ergebnis lässt jede Rentenerhöhung das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen steigen“, so Stephan Moltzen. „Rentner, die künftig mehr Geld vom Staat bekommen, müssen den Zuwachs also zu 100 Prozent versteuern.“ Dies kann dazu führen, dass Rentner durch Rentenanpassungen im Laufe ihres Ruhestands plötzlich steuerpflichtig werden.

Bevor das Finanzamt tatsächlich zugreift, führt es allerdings einige Berechnungen durch. Zum steuerpflichtigen Renten-einkommen addiert es weitere steuerpflichtige Einkünfte, also zum Beispiel Mieteinnahmen oder Auszahlungen aus einer Riesterrente. Im Gegenzug können Vorsorgebeiträge, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung, steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem werden Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen, die zusammen 138 Euro jährlich ausmachen. Schließlich berücksichtigt der Fiskus einen steuerlichen Grundfreibetrag als Existenzminimum. Er beträgt im laufenden Jahr 8.472 Euro und 2016 voraussichtlich 8.652 Euro, bei Ehepaaren jeweils das Doppelte. Rentner, deren Einkünfte nach Berücksichtigung aller Abzugsmöglichkeiten den steuerlichen Grundfreibetrag überschreiten, müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Private Vorsorge gegen die Versorgungslücke


Deutsche Bank Experte Moltzen sagt: „Immer mehr Rentner werden in Zukunft steuerpflichtig sein. Wer seinen Ruhestand plant, sollte sich deshalb frühzeitig informieren, welche Folgen die nachgelagerte Besteuerung für seine Nettorente hat. Denn die künftige Steuerlast kann die Versorgungslücke im Alter deutlich vergrößern.“ Je nach persönlicher Risikobereitschaft können für die private Altersvorsorge zum Beispiel Fondssparpläne, ein Riestervertrag oder eine fondsgebundene private Rentenversicherung interessant sein.

Vor allem Vorsorgesparer mit höherem Einkommen sollten auch über eine Basisrente nachdenken. Sie ist besonders geeignet für Selbstständige und Freiberufler, die keinen Riestervertrag abschließen dürfen und sich dennoch eine staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge wünschen. Aber auch Angestellte oder Beamte, die mehr fürs Alter tun und zugleich ihre Steuerlast reduzieren möchten, können profitieren. Die Basisrente bietet, je nach Ausgestaltung, ein attraktives Renditepotenzial und zugleich die Möglichkeit, Beiträge steuerlich geltend zu machen. Frühestens mit 62 Jahren erhält der Sparer eine lebenslange Rente, die nachgelagert besteuert wird – dabei gelten bei einem Rentenbeginn vor 2040 die Freibeträge der gesetzlichen Rentenversicherung.

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