Themen:
Nachricht
23. Dezember 2015
Die Übergangsfrist für Verbraucher bei SEPA-Überweisungen läuft am 1. Februar 2016 aus. Von diesem Tag an sind Überweisungen in den 34 europäischen SEPA-Ländern nur noch mit der internationalen Kontonummer IBAN möglich, die alten Kontonummern und Bankleitzahlen haben dann endgültig ausgedient. Auch die Bankleitzahl BIC wird im SEPA-Raum ab dem 1. Februar nicht mehr benötigt – mit Ausnahme von Überweisungen in die Schweiz, nach Monaco und San Marino.
Freistellungsaufträge sind von 1. Januar 2016 an nur noch zusammen mit der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Kunden gültig. Schon seit 2011 muss die Steuer-ID bei Erteilung eines Freistellungsauftrags automatisch angegeben werden. Ältere Aufträge könnten aber zum Jahreswechsel unwirksam werden. Kunden sollten deshalb im Zweifelsfall bei ihrer Bank nachfragen, ob die Steuer-ID zum Freistellungsauftrag vorliegt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung steigen 2016 auf monatlich 6.200 Euro/Monat (West) bzw. 5.400 Euro/Monat (Ost). In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der neue Grenzwert bundesweit 4.237,50 Euro. Bis zu diesen Einkommen werden in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben, der darüber hinausgehende Teil des Einkommens ist sozialversicherungsfrei. Ebenfalls angehoben wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie beträgt 2016 bundesweit 56.250 Euro jährlich. Wer mehr verdient, kann sich statt in einer gesetzlichen Kasse auch privat versichern.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2016 unverändert 18,7 Prozent. Zum 1. Juli 2016 wird laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung eine Steigerung der gesetzlichen Rente erwartet, und zwar nach derzeitigem Stand um 4,4 Prozent in den alten und 5,0 Prozent in den neuen Bundesländern.
Nach der Energieeinsparverordnung müssen Hausbauer 2016 noch stärker auf die Umwelt achten. Die Grenzen für den Verbrauch von Primärenergie bei Neubauten werden um 25 Prozent gesenkt, auch die Anforderungen an die Dämmung steigen. Betroffen sind alle Neubauten, deren Bauantrag von 1. Januar 2016 an eingereicht wird.
Wie hilfreich war der Artikel?
Wählen Sie Sterne aus, um eine Bewertung abzugeben