Menschenrechte als Leitprinzip
Die Deutsche Bank ist sich ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte voll und ganz bewusst. Während es die rechtliche Pflicht der Regierungen ist, vor Menschenrechtsverletzungen durch Personen, einschließlich Unternehmen, durch geeignete Richtlinien, Gesetze und Entscheidungen zu schützen, erkennt die Deutsche Bank ihre Verantwortung als Unternehmen gemäß dem Rahmenwerk „Schützen, Achten und Abhilfe leisten“ („Protect, Respect and Remedy“) der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen an.
Es ist eine komplexe Aufgabe, die Anforderungen aller Empfehlungen, Richtlinien, Grundsätze und Standards in Bezug auf Menschenrechte umfassend zu erfüllen. Wir streben danach, unseren Ansatz und die internen Leitlinien zu Menschenrechtsfragen kontinuierlich zu verbessern. Eine Reihe unserer internen Richtlinien, darunter der Verhaltenskodex der Deutschen Bank sowie unsere Richtlinien und unser Zusammenfassung des Rahmenwerkes für die ökologische und soziale Sorgfaltspflicht, spiegeln unser Engagement für die Achtung der Menschenrechte wider.
Unser Ansatz zu Menschenrechtsfragen umfasst internationale Standards und Richtlinien wie:
- die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen,
- die OECD Guidelines for Multinational Enterprises,
- die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation zu grundlegenden Arbeitsprinzipien und Rechten, einschließlich der Kernarbeitsnormen,
- den Global Compact der Vereinten Nationen.
Unser Ansatz zu Menschenrechtsfragen deckt alle Dimensionen unseres Geschäfts ab, von Kundentransaktionen über die Interaktion mit Anbietern und Dienstleistern bis hin zum Umgang mit unseren eigenen Mitarbeitern. Unser Grundsatz ist es, keine Geschäfte und Kundenbeziehungen zu unterstützen und zu betreiben, bei denen es eindeutige Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gibt.
Die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung des Menschenhandels und der modernen Sklaverei sind hochkomplexe Themen für eine globale Bank und erfordern, dass wir unser Wissen ständig erweitern und unsere Richtlinien sowie die entsprechenden Prüfprozesse überwachen. Um auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und Entwicklungen zu bleiben, überarbeiten wir unsere Richtlinien und Verfahren regelmäßig. Hierbei beziehen wir auch unsere Interessengruppen ein.
Wer Hinweise darauf hat, dass durch wirtschaftliche Aktivitäten der Deutschen Bank menschenrechtsbezogene Risiken oder Vorfälle entstanden sind, wird ermutigt, dies direkt der Deutschen Bank per E-Mail (report.misconduct@db.com) oder telefonisch (Englisch +496991045289 oder Deutsch +496991030567) zu melden. Die Anleitung zum Beschwerdeverfahren bietet Informationen darüber, wie Sie Ihre Bedenken vorbringen können, wie Hinweisgeber geschützt werden und was nach Einreichung der Meldung geschieht.
Erklärungen der Deutschen Bank zu Menschenrechten
Menschenrechtserklärung der Deutschen Bank
Grundsatzerklärung – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Erklärung der Deutschen Bank zur Bekämpfung von moderner Sklaverei und Menschenhandel 2024
Erklärung der Deutschen Bank zur Bekämpfung von moderner Sklaverei und Menschenhandel 2023
Erklärung der Deutschen Bank zur Bekämpfung von moderner Sklaverei und Menschenhandel 2022
Erklärung der Deutschen Bank zur Bekämpfung von moderner Sklaverei und Menschenhandel 2021
Erklärung der Deutschen Bank zur Bekämpfung von moderner Sklaverei und Menschenhandel 2020