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30. September 2015
Um Frauen an Führungspositionen gleichberechtigt teilhaben zu lassen, hat sich die Bank bereits im Jahr 2011 zeitgleich mit anderen DAX-30 Unternehmen gegenüber der Bundesregierung verpflichtet, den Anteil von weiblichen Führungskräften bis 2018 wesentlich zu erhöhen. Über den Fortschritt berichten die DAX-Unternehmen jährlich transparent in ihrem Statusbericht; die Deutsche Bank veröffentlicht die Zahlen ebenfalls in ihrem Personalbericht. Diese Selbstverpflichtung, die auch weiterhin konsequent verfolgt wird, betrachten wir als gute Grundlage für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zu Geschlechterquoten.
Bei der Umsetzung des neuen Gesetzes ist die Deutsche Bank AG mit einem Frauenanteil von 35% in ihrem Aufsichtsrat gut aufgestellt und erfüllt damit bereits die gesetzlichen Vorgaben für börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen. Für die Aufsichtsräte aller anderen 16 Konzerngesellschaften, auf die das Gesetz Anwendung findet, haben sich diese Gesellschaften nun das Ziel eines 30%igen Frauenanteils in den Aufsichtsräten gesetzt – also auch überall dort, wo eine 30%-Quote nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Für den Vorstand der Deutschen Bank AG hat der Aufsichtsrat das Ziel von mindestens einem weiblichen Vorstandsmitglied festgelegt, das bis zum 30.06.2017 erreicht werden soll. Dieses Ziel bleibt zum 31.12.2020 unverändert gültig. Derzeit hat die Deutsche Bank AG kein weibliches Vorstandsmitglied.
Für die Vorstände bzw. Geschäftsführungen der anderen Konzerngesellschaften, auf die das Gesetz Anwendung findet, gilt ebenfalls das Ziel von mindestens je einem weiblichen Mitglied in diesen Gremien, das jeweils bis zum 30.06.2017 erreicht werden soll. Dies bleibt zum 31.12.2020 unverändert gültig.
Für die beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat die Deutsche Bank AG Ziele für einen Frauenanteil von 17% für die erste Ebene sowie 21% für die zweite Ebene bis zum 30.06.2017 festgelegt. Zum 31.12.2020 erhöhen sich diese Ziele auf jeweils 20% bzw. 25%.
Für die anderen Konzerngesellschaften, auf die das Gesetz Anwendung findet, wurden die Ziele für die oberen beiden Führungsebenen unterhalb des jeweiligen Vorstands bzw. Geschäftsführung wie folgt bestimmt:
Zum 30.06.2017 Ziele zwischen mindestens 15% und mindestens 30%, je nach Ausgangslage und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgabe, dass Ziele nicht unter dem Ist-Zustand liegen dürfen, wenn die derzeitigen Quoten unter 30% liegen.
Zum 31.12.2020 liegen die entsprechenden Ziele durchgängig bei 30%.
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