Nachricht 31. Mai 2017

Mehr Transparenz bei Menschenrechten

Die Deutsche Bank hat heute öffentlich erklärt, was sie im vergangenen Jahr gegen moderne Sklaverei und Menschenhandel unternommen hat – in ihrem eigenen Geschäftsbetrieb sowie in den Geschäftsbeziehungen mit ihren Kunden, Dienstleistern und Lieferanten.

Damit kommt die Bank einem britischen Gesetz nach, das 2015 verabschiedet wurde: Der „UK Modern Slavery Act“ soll Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit und Menschenhandel bekämpfen und die Opfer schützen.

Die Deutsche Bank hatte sich schon zuvor verpflichtet, die Menschenrechte zu achten. Derzeit weiten einige Staaten ihre gesetzlichen Regelungen hierzu aus. Das britische Gesetz gilt für Unternehmen, die im Vereinigten Königreich tätig sind und deren Jahresumsatz weltweit mehr als 36 Mio. britische Pfund beträgt.

Daher ist die Deutsche Bank nun gesetzlich verpflichtet, jährlich und öffentlich darüber zu berichten, was sie gegen moderne Sklaverei und Menschenhandel tut. Die Bank hat sich dafür entschieden, den Bericht auf den ganzen Konzern zu beziehen und nicht nur auf ihr Geschäft in Großbritannien zu beschränken. Das bedeutet auch, dass die Bank kontinuierlich ihre Richtlinien und Prozesse weiterentwickeln wird, um die Menschenrechte zu achten und gesetzlichen Anforderungen und gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden.

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