Nachricht 30. November 2018

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bei der Deutschen Bank

Faktenblatt

  • Die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das Bundeskriminalamt haben am Donnerstag und Freitag einige Geschäftsräume der Deutschen Bank durchsucht, mit Fokus auf unsere Frankfurter Zentrale in der Taunusanlage 12.
  • Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich gegen zwei namentlich benannte sowie namentlich nicht benannte Mitarbeiter der Bank wegen der Beteiligung an Geldwäschehandlungen.
  • Sie stehen im Zusammenhang mit den sogenannten „Offshore-Leaks“ und Panama Papers. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lautet der Vorwurf gegen die Beschuldigten, nicht rechtzeitig Geldwäscheverdachtsanzeigen erstattet zu haben, sondern erst nach der medialen Veröffentlichung der so genannten Panama Papers.
  • Das Ermittlungsverfahren betrifft den Zeitraum 2013 bis 2018.
  • Zu den durchsuchten Räumen zählen auch die Vorstandsbüros.
  • Es gab keine formellen Befragungen von Vorständen.
  • Aktuelle und frühere Vorstände der Deutschen Bank AG zählen nicht zu den Beschuldigten.
  • Die Auswertung der Papiere durch das Bundeskriminalamt soll laut Staatsanwalt ergeben haben, dass eine Gesellschaft im Konzern mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln Kunden eine Struktur bereitgestellt haben soll, die Geldwäsche ermöglicht habe.
  • Diese Gesellschaft wurde im März 2018 verkauft.
  • Die Ermittlungen stehen nicht im Zusammenhang zur Danske Bank Estonia.

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