Medieninformation 28. Februar 2019

Deutsche Bank veröffentlicht SREP Anforderungen 2019

Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) ist von der Europäischen Zentralbank (EZB) über die neuen Mindestkapitalanforderungen informiert worden, die ab dem 1. März 2019 für sie gelten. Sie wurden im Rahmen des 2018 durchgeführten Überprüfungs- und Bewertungsprozesses der Aufsicht (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) festgelegt. Die Deutsche Bank hat demnach auf Konzernebene eine Common Equity Tier-1-(CET 1)-Kapitalquote von mindestens 11,82 Prozent vorzuhalten.

Diese CET 1-Kapitalanforderung setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: der Säule-1-Mindestkapitalanforderung von 4,50 Prozent, der Säule-2-Kapitalanforderung von unverändert 2,75 Prozent, dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,50 Prozent, dem antizyklischen Kapitalpuffer von 0,07 Prozent per Jahresende 2018 und dem Kapitalpuffer für global systemrelevante Banken von 2,00 Prozent.

Über die letzten vier Jahre wurden der Kapitalerhaltungspuffer (62,5 Basispunkte pro Jahr) und der Kapitalpuffer für global systemrelevante Banken (50 Basispunkte pro Jahr) schrittweise erhöht; sie sind seit 1. Januar 2019 in voller Höhe wirksam. Nur deswegen liegt die SREP-Anforderung an die CET1-Kapitalquote von 11,82 Prozent für 2019 oberhalb der für 2018 geltenden Anforderung von 10,69 Prozent.

Die SREP-Anforderung stellt jene Schwelle dar, unterhalb der die Deutsche Bank verpflichtet wäre, den ausschüttungsfähigen Höchstbetrag (Maximum Distributable Amount – MDA) zu berechnen. Dieser ausschüttungsfähige Höchstbetrag begrenzt Ausschüttungen in Gestalt von Dividenden auf das CET-1-Kapital, neue erfolgsabhängige Vergütungen und Zinszahlungen an Inhaber von Wertpapieren, die als zusätzliches Kernkapital gelten (Additional Tier 1).

Auch für andere Kapitalformen hat die EZB neue Mindestquoten festgelegt. Die entsprechenden Kapitalanforderungen für 2019 betragen 13,32 Prozent für die Tier 1-Kapitalquote und 15,32 Prozent für die Gesamtkapitalquote, basierend auf den Übergangsregeln. Die letzten von der Deutschen Bank zum 31. Dezember 2018 berichteten vorläufigen Kapitalquoten betrugen, basierend auf den Übergangsregeln, 13,55 Prozent für die CET 1-Kapitalquote, 15,72 Prozent für die Tier 1-Kapitalquote und 17,49 Prozent für die Gesamtkapitalquote.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Deutsche Bank AG
Externe Kommunikation

Christian Streckert
Tel. +49 69 910-38079
E-Mail: christian.streckert@db.com

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