Medieninformation 27. Oktober 2026

Deutsche Bank: Niedrigere SREP-Anforderungen für 2027

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) über die Mindestkapitalanforderungen informiert, die ab dem 1. Januar 2027 gelten. Die Anforderungen wurden im Rahmen des 2026 durchgeführten Überprüfungs- und Bewertungsprozesses der Aufsicht (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) festgelegt.

Der Beschluss der EZB verpflichtet die Deutsche Bank, ab dem oben genannten Zeitpunkt eine Säule-2-Anforderung (P2R) von 2,60% zur Sicherstellung der Solvenz einzuhalten. Dies sind 25 Basispunkte weniger gegenüber der Anforderung im Jahr 2026, nachdem sie im SREP-Prozess 2025 bereits um 5 Basispunkte gesenkt worden war. Die Säule-2-Anforderung für die Verschuldungsquote (P2R-L) bleibt unverändert bei 10 Basispunkten.

Auf Konzernebene ergeben sich für die Deutsche Bank folgende Anforderungen für das Jahr 2027:

SERP-Anforderungen für 2027

Die zum 30. Juni 2026 berichteten konsolidierten Kapitalquoten der Deutschen Bank lagen deutlich über den seinerzeit geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie über den kommenden Anforderungen für 2027.

Diese Anforderungen stellen die Schwellen dar, unterhalb derer die Deutsche Bank verpflichtet wäre, den ausschüttungsfähigen Höchstbetrag (Maximum Distributable Amount – MDA) zu berechnen. Dieser ausschüttungsfähige Höchstbetrag begrenzt Ausschüttungen von Dividenden auf Stammaktien, neue erfolgsabhängige Vergütungen und Zinszahlungen an Inhaber von Wertpapieren, die als zusätzliches Kernkapital gelten (Additional Tier 1).

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