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Medieninformation
27. Dezember 2016
Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) ist von der Europäischen Zentralbank (EZB) über die neuen Mindestkapitalanforderungen für 2017 unterrichtet worden. Sie wurden als Ergebnis des 2016 durchgeführten aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) festgelegt. Die Deutsche Bank hat ab Januar 2017 auf Konzernebene eine Common Equity Tier-1-(CET 1)-Kapitalquote von mindestens 9,51 Prozent (basierend auf den Übergangsregeln) vorzuhalten. Diese CET 1-Kapitalanforderung setzt sich folgendermaßen zusammen: Säule 1 Mindestkapitalanforderung (4,5 Prozent), Säule 2 Kapitalanforderung (2,75 Prozent), Kapitalerhaltungspuffer (1,25 Prozent), antizyklischer Kapitalpuffer (gegenwärtig 0,01 Prozent) und Kapitalpuffer für global systemrelevante Banken (1,00 Prozent).
Die neue SREP-Anforderung an die CET1-Kapitalquote von 9,51 Prozent für 2017 liegt unterhalb der für 2016 geltenden Anforderung von 10,76 Prozent. Die SREP-Anforderung stellt die Schwelle dar, unterhalb derer die Deutsche Bank verpflichtet wäre, den ausschüttungsfähigen Höchstbetrag (Maximum Distributable Amount – MDA) zu berechnen. Dieser ausschüttungsfähige Höchstbetrag begrenzt Ausschüttungen in Gestalt von Dividenden auf das CET 1-Kapital, neuen erfolgsabhängigen Vergütungen und Zinszahlungen an Inhaber von Additional Tier 1-Wertpapieren.
Die entsprechenden Kapitalanforderungen 2017 lauten für die Tier 1-Kapitalquote 11,01 Prozent und für die Gesamtkapitalquote 13,01 Prozent, basierend auf den Übergangsregeln. Die letzten von der Deutschen Bank zum 30. September 2016 auf Konzernebene berichteten Kapitalquoten betrugen, basierend auf den Übergangsregeln, 12,58 Prozent für die CET 1-Kapitalquote, 14,47 Prozent für die Tier 1-Kapitalquote und 16,15 Prozent für die Gesamtkapitalquote.
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