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Medieninformation
12. Februar 2018
Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE/ NYSE: DB) schreibt das Mandat für die Prüfung ihrer Jahresabschlüsse neu aus. Sie reagiert damit auf neue EU-Vorschriften und Änderungen der EU-Richtlinie zu Abschlussprüfungen, auf die bereits im Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsbericht 2016 der Bank verwiesen wurde.
Die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und Änderungen der Richtlinie 2014/56/EU sehen eine regelmäßige Rotation der externen Abschlussprüfer vor. Daher hat die Deutsche Bank in Übereinstimmung mit deutschem Recht ein Verfahren gestartet, um für das Geschäftsjahr 2020 einen neuen Abschlussprüfer zu bestellen, sowohl für die Deutsche Bank AG als auch für den Deutsche Bank-Konzern.
Der Prüfungsausschuss der Deutschen Bank verantwortet das Ausschreibungsverfahren und wird bis Ende 2018 Empfehlungen an den Aufsichtsrat geben. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, der Hauptversammlung 2019 eine Empfehlung für einen neuen Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des ersten Quartalsabschlusses 2020 auszusprechen. Es ist vorgesehen, dass der neue Abschlussprüfer dann für das volle Geschäftsjahr 2020 auf der Hauptversammlung 2020 gewählt werden wird.
Für die Zukunft plant die Bank in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften und dem deutschen Recht eine Rotation ihres Abschlussprüfers mindestens alle zehn Jahre.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Deutsche Bank AG
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