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Medieninformation
Frankfurt am Main, 4. Dezember 2025
Deutsche Bank und Postbank erweitern Bargeld-Code-Service auf Ehe- und Lebenspartner sowie auf Bevollmächtigte
Ab sofort können auch Privatkunden mit Gemeinschaftskonten sowie Bevollmächtigte im Supermarkt Geld abheben und einzahlen.
„Mit der Erweiterung unseres Bargeld-Code-Services auf Gemeinschaftskonten und Bevollmächtigte erhöhen wir den Kreis um rund zwei Millionen Nutzer“, so Thorsten Peppler, Leiter der Betriebsorganisation (COO) im Personal Banking der Deutschen Bank. „Gerade für Angehörige ist diese erweiterte Funktion hilfreich und unterstreicht unseren Anspruch, innovative digitale Lösungen mit praktischem Nutzen zu verbinden.“
Deutsche Bank und Postbank sind die ersten Banken mit großem Filialnetz, die diesen zusätzlichen digitalen Bargeldservice in Deutschland anbieten. Der Bargeld-Code-Service erleichtert die kostenlose Bargeldversorgung unabhängig von Bankfilialen, Geldautomaten und auch außerhalb der Großstädte. Ein Girokonto bei der Deutschen Bank oder der Postbank genügt, um den Service zu nutzen. Der Service wird bei der Postbank seit Ende vergangenen Jahres und bei der Deutschen Bank seit September angeboten und wächst monatlich im zweistelligen Prozentbereich.
Besonders praktisch ist der Bargeld-Code-Service gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit: Für den Besuch der zentral gelegenen Weihnachtsmärkte kann der Bargeldbedarf schnell und einfach über den umliegenden Einzelhandel gedeckt werden.
Über die Deutsche Bank
Die Deutsche Bank bietet vielfältige Finanzdienstleistungen an – vom Zahlungsverkehr und dem Kreditgeschäft über die Anlageberatung und Vermögensverwaltung bis hin zu einem fokussierten Kapitalmarktgeschäft. Sie bedient Privatkunden, mittelständische Unternehmen, Konzerne, die Öffentliche Hand und institutionelle Anleger. Die Deutsche Bank ist die führende Bank in Deutschland mit starken europäischen Wurzeln und einem globalen Netzwerk.
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben, sie umfassen auch Aussagen über die Annahmen und Erwartungen von der Deutschen Bank sowie die zugrunde liegenden Annahmen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der Deutschen Bank derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die Deutsche Bank übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.
Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und andernorts, wo die Deutsche Bank einen erheblichen Teil ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie andere Risiken, die in den von der Deutschen Bank bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) hinterlegten Unterlagen dargestellt sind.
Diese Faktoren sind im SEC-Bericht der Deutschen Bank nach „Form 20-F“ vom 13. März 2025 im Abschnitt „Risk Factors“ dargestellt. Dieses Dokument ist auf Anfrage bei der Deutschen Bank erhältlich oder unter www.db.com/Investoren verfügbar.
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