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Ad-hoc Meldung
15. September 2016
Frankfurt am Main, 15. September 2016 (veröffentlicht 16. September 0:21 Uhr) -Die Deutsche Bank AG (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) bestätigt, dass sie Verhandlungen mit dem US-Justizministerium (DoJ) aufgenommen hat. Ziel ist es, die zivilrechtlichen Ansprüche beizulegen, die das DoJ möglicherweise wegen der Emission und Platzierung von hypothekengedeckten Wertpapieren (RMBS) und damit zusammenhängenden Verbriefungstransaktionen der Bank zwischen 2005 und 2007 erheben wird.
Die Deutsche Bank bestätigt Marktgerüchte, dass das DoJ einen ersten Vergleichsvorschlag von 14 Milliarden US-Dollar unterbreitet und die Bank gebeten hat, als nächsten Schritt einen Gegenvorschlag vorzulegen.
Die Deutsche Bank beabsichtigt auf keinen Fall, diese möglichen zivilrechtlichen Ansprüche in einer Höhe zu vergleichen, die auch nur annähernd der genannten Zahl entspricht. Die Verhandlungen stehen erst am Anfang. Die Deutsche Bank erwartet ein Verhandlungsergebnis, das im Bereich ihrer Wettbewerber liegt, die sich mit dem US-Justizministerium bereits auf deutlich niedrigere Beträge geeinigt haben.
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
ISIN: DE0005140008
WKN: 514000
Notiert: Regulierter Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München und Stuttgart; Terminbörse EUREX; NYSE
Die internationalen Wertpapierkennnummern (ISIN) weiterer von der Deutsche Bank AG ausgegebener Finanzinstrumente, die zum Handel an einem inländischen organisierten Markt zugelassen sind oder für die eine solche Zulassung beantragt wurde, sind auf der Investor Relations Website der Deutschen Bank unter https://www.deutsche-bank.de/ir/ abrufbar.
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